masterarbeiten.de


Erweiterte Masterarbeiten Suche

Die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master

Der Bologna Prozess hat im Zusammenhang mit der europaweiten Vereinheitlichung der Strukturen der Hochschulbildung ( Österreich / Schweiz) zu einem System gestufter Studienabschlüsse geführt: die klassischen Hochschulabschlüsse Magister und Diplom sind vielerorts bereits durch die Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master sowie entsprechend neu konzipierte Studiengänge ersetzt worden:

Bereits zum Wintersemester 2008/09 sind in Deutschland bereits 75% der Studiengänge auf das im Zuge des Bologna-Prozesses beschlossene Stufensystem umgestellt gewesen; ein Neubeginn eines Magister- oder Diplomstudienganges zum Wintersemester 2009/10 ist nahezu unmöglich.

Master (von lat. Magister: "Lehrer", "Vorsteher", "Meister")

Der Master bezeichnet einen akademischen Grad, der am Ende einer zweiten, erfolgreich abgeschlossenen akademischen Ausbildung steht.

Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudium

Voraussetzung für ein Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Es wird hierbei meist von einem Bachelorabschluss ausgegangen, doch auch Absolventen, die bereits ein Studium erfolgreich mit einem Magister oder einem Diplom abgeschlossen haben, können sich für einen Masterstudiengang bewerben.

Darüber hinaus muss der Bewerber möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen: Dies können Anforderungen an die fachlich-inhaltlichen Qualifikationen, der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit sein. In diesem soll in der Regel das Erststudium vertieft und auf ihm aufgebaut werden.

Regelstudienzeit und Abschlussarbeit beim Master

Die Regelstudienzeit für ein Masterstudium beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Am Ende muss – wie bei allen anderen Studiengängen auch – eine Abschlussarbeit geschrieben werden. Diese nennt sich Masterarbeit oder - internationaler - Master Thesis.

Konsekutiver, nicht-konsekutiver und weiterbildender Master

Bei Masterstudiengängen wird zwischen drei verschiedenen Grundarten unterschieden:

  1. konsekutiv: Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang auf. Die Gesamtstudienzeit für Bachelor und Master beträgt in diesem Fall fünf Jahre (entweder 3 Jahre Bachelorstudium + 2 Jahre Masterstudium oder 4 Jahre Bachelorstudium + 1 Jahr Masterstudium)
  2. nicht-konsekutiv: Ein solcher Masterstudiengang knüpft nicht an die Inhalte eines vorangegangenen (Bachelor-)Studiums an. Der Studierende hat sich demnach im zweiten Studium für eine andere Studienrichtung entschieden.
  3. weiterbildend: Obgleich das Masterstudium generell eine Weiterbildung bedeutet, ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass der Studierende zwischen seinem ersten Studienabschluss und dem Beginn seines Masterstudiums mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrung gesammelt hat.

Ein besonderes Beispiel für einen nicht-konsekutiven Master ist ein berufsbegleitendes Postgraduiertenstudium. So kann an Business Schools von Managern mit mehrjähriger Berufserfahrung ein Executive MBA absolviert werden; das Studium findet hier in Teilzeitprogrammen an Wochenenden oder im Blockunterricht statt.
(www.mba.de)

Modularisierung beim Master

Bezüglich der Struktur und der Bewertung gilt für Masterstudiengänge das gleiche wie für Bachelorstudiengänge. Masterstudiengänge unterliegen der Modularisierung: besuchte Seminare werden nicht am Ende eines Semesters einzeln mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Stattdessen werden mindestens zwei thematisch miteinander verbundene Angebote wie beispielsweise Seminar und Übung zu einem auf ein definiertes Lernziel ausgerichteten Lernblock zusammengefasst.

Credit Points und ECTS beim Master

Jedes absolvierte Modul wird mit Hilfe des ECTS (European Credit Transfer System) bewertet. Während seines Bachelorstudienganges hatte der Studierende insgesamt mindestens 180 Leistungspunkte (entsprechend des internationalen Leistungspunktesystems auch als Credit Points bezeichnet) zu erbringen; während des Masterstudiums gilt es, insgesamt mindestens weitere 120 zu erreichen. Der Masterarbeit bzw. Master Thesis kommen hiervon lediglich 15 bis 30 der ECTS-Punkte zu. Generell ist es so, dass ein Leistungspunkt einen geschätzten Zeitaufwand von etwa 25 bis 30 Stunden widerspiegelt. Wie auch beim Bachelor wird auf studienbegleitende Prüfungsleistungen gesetzt, d.h. es zählen die erbrachten Leistungen des gesamten Masterstudiums und nicht nur die der Abschlussprüfungen und die der Masterarbeit bzw. Master Thesis.

ECTS-Grade beim Master

Die ECTS-Punkte – oder auch Credit Points - geben lediglich Auskunft über das erfolgreiche Absolvieren des Studienganges, sagen jedoch nichts über die qualitative Leistung aus. Diese wird durch ECTS-Grade ausgedrückt, die entweder in den Buchstaben A bis F oder den klassischen Noten 1 bis 5 vergeben werden (1 entspricht hierbei einem A und steht für "hervorragend", wohingegen F der 5 entspricht und "nicht bestanden" bedeutet).

Internationalisierung beim Master

Die eingeführten ECTS-Punkte sowie ECTS-Grade spiegeln eine der Grundideen hinter der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge wider, die darauf abzielt, die Flexibilität und Mobilität der Studierenden zu unterstützen, in dem die hochschul- und länderübergreifende Anrechnung von Studienleistungen erleichtert wird. Als weiteres Ziel kann eine Internationalisierung des Studiums genannt werden. Dies bedeutet für viele Masterstudiengänge, dass fremdsprachig durchgeführte Lehrveranstaltungen sowie Auslandsaufenthalte fest im Studienverlauf verankert sind.

Ziel des Masterstudiums

In einem Masterstudiengang soll in der Regel das Erststudium vertieft und auf ihm aufgebaut werden. In einzelnen Fällen ist aber auch der Wechsel zu gänzlich neuen Themen- und Wissensgebieten möglich. Eine Entscheidung hierüber sowie eine entsprechende Konzipierung des Masterstudienganges ist von Universität zu Universität unterschiedlich geregelt.

Abschlussbezeichnungen beim Master

Die Abschlussbezeichnungen, die der Studierende nach erfolgreicher Beendigung seines Masterstudiums erwirbt, entsprechen in ihren zusätzlichen Bezeichnungen tendenziell denen bei Beendigung eines Bachelorstudiums:

Für einen Abschluss in Wirtschaftwissenschaften gilt, dass, abhängig vom Studienschwerpunkt, entweder ein Master of Science oder ein Master of Arts vergeben wird. Tendenziell ist die Vergabe der Abschlussbezeichnung unabhängig vom Studienfach so strukturiert, dass auf einen Bachelor of Arts als ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss ein Master of Arts als zweiter akademischer Abschluss folgt, auf einen Bachelor of Science ein Master of Science usw.. Ausnahmen sind jedoch möglich. Ein mögliches Beispiel wäre folgendes: Ein Studierender hat zunächst einen Bachelor of Engineering gemacht, erhält aber nach erfolgreichem Abschluss seines Masterstudiums den akademischen Grad eines Master of Science.

Eine weitere Besonderheit bezüglich der Abschlussbezeichnungen ergibt sich im Bereich der nicht-konsekutiven und der weiterbildenden Masterstudiengänge. Hier wird von vielen Hochschulen der entsprechende Abschluss in seiner Bezeichnung genauer konkretisiert. Die hier sehr häufig vorkommende Abschlussbezeichnung ist die eines Master of Business Administration: Absolventen eines ersten Studiums in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fach haben sich in ihrem weiterbildenden Masterstudium betriebswirtschaftliche Kenntnisse angeeignet, die für Führungspositionen benötigt werden.

Festgelegt ist zudem, dass der Absolvent die Abschlussbezeichnung so führen muss, wie er sie verliehen bekommen hat. Er darf weder eigenmächtig zwischen beispielsweise Master of Science und Master of Engineering wechseln, noch darf er eigenmächtig eine andere Sprache zur Bezeichnung seines Abschlusses wählen.

Generell wird die Abschlussbezeichnung nach angloamerikanischem Stil hinter dem Namen geführt, zum Beispiel: Max Mustermann, M.Sc.

Generell stellt ein Masterstudium ein anspruchsvolles Aufbaustudium dar, das vom Niveau einem Diplomstudiengang ebenbürtig ist. Damit einher geht die mit einem Masterabschluss erworbene Berechtigung zur Promotion.

Zu den Studienangeboten:
http://www.alma-mater.de
http://studieren.de/master.0.html

Anerkennung des Masters

In § 19 HRG wurde die Einrichtung von Studiengängen ermöglicht, "die zu einem akademischen Mastergrad führen". Wird dieser demnach an einer deutschen Universität erlangt, bestehen bei der Anerkennung keine Schwierigkeiten. Anders sieht es mit Masterabschlüssen an sogenannten Business Schools aus. Der Master an sich ist kein geschützter Grad, sodass ein Studium an einer nicht-staatlichen Schule viel Geld kosten, aber keinen akzeptierten Abschluss mit sich bringen kann. Darüber hinaus besteht Vorsicht bei Masterabschlüssen, die ausschließlich von einer ausländischen Partnerhochschule verliehen werden, da diese kooperierende Studieninstitution in Deutschland keinen Hochschulstatus inne hat. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Master of Divinity, der derzeit an keiner deutschen Hochschule verliehen wird.

Tendenziell sollte der Studienbewerber in Deutschland darauf schauen, ob ein Studiengang an einer privaten Hochschule die staatliche Anerkennung besitzt.

Zur Qualitätssicherung der Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland

Um die Qualität der im Zuge des Bologna-Prozesses neu geschaffenen Bachelor- und Masterstudiengänge zu gewährleisten, können sich die Hochschulen ihre Studiengänge akkreditieren lassen. Dies geschieht durch den Akkreditierungsrat bzw. von ihm autorisierte Akkreditierungsagenturen, von denen es in Deutschland sechs gibt:

Nach erfolgreicher Überprüfung wird dem Studiengang ein Gütesiegel verliehen. Auf diese Weise soll nicht nur die Qualität der Studiengänge in Deutschland gewährleistet, sondern zudem eine höhere Transparenz geschaffen werden, die den Studierenden bzw. Studienbewerbern bei der Orientierung helfen soll.

Wichtig hierbei ist jedoch: Ein Abschluss in einem Studiengang, der noch nicht akkreditiert wurde, bedeutet nicht, dass dieser automatisch schlechter sein muss bzw. dass er nicht anerkannt ist.
(http://www.studentenpilot.de/studium/akkreditierung/)

Katalog | Master Studium | Masterarbeit veröffentlichen | Unsere Partner | Datenschutz | Impressum

© Diplomica Verlag GmbH 1997 - 2011

www.bachelorarbeiten.de | www.diplomarbeiten.de | www.masterarbeiten.de